A
Akkreditierung
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen regelmäßig darauf geprüft werden, ob sie bestimmten Qualitätsansprüchen genügen. Dieser Vorgang wird von darauf spezialisierten Agenturen durchgeführt.
Alumni
Die Absolventen einer Hochschule, also ehemalige Studierende. Viele Hochschulen haben ein Netzwerk, um den Kontakt zu den ehemaligen Studierenden zu pflegen.
AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss
Das offizielle Organ der Studierendenschaft, das die Belange der Studierenden an der Hochschule vertritt. In der Regel werden die Vertreter:Innen vom Studierendenparlament gewählt.
B
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
Staatlich finanzierte Unterstützung der Erstausbildung von Schüler:Innen und Studierenden, die unter bestimmten Voarussetzungen gewährt wird.
C
c. t. - cum tempore
Die lateinische Übersetzung lautet "mit Zeit". Dieser Zusatz findet sich bei den angegebenen Uhrzeiten von Veranstaltungen und wird auch das "akademische Viertel" genannt. Es bedeutet, dass der Start erst 15 Minuten später als angegeben erfolgt.
Credit points
Eine Bezeichnung für Leistungspunkte, mit denen der zu erbringende Arbeitsaufwand in einem Modul angegeben wird. Auch "credits" oder CP genannt.
Curriculum
Die Struktur des Studiums, die durch die Srtudienordnung vorgegeben ist.
D
Dekan/in
Leiter einer Fakultät oder eines Fachbereichs einer Hochschule.
Dies Academicus
Lateinisch für "Akademischer Tag". Damit wird ein Feiertag an der Hochschule bezeichnet, an dem üblicherweise Informationsangebote oder Veranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden.
Dissertation
Wird auch Doktorarbeit genannt und bezeichnet eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, welche angefertigt werden muss, um eine Promotion zu erlangen.
E
ECTS - European Credit Transfer and Accumulation System
Punktesystem, mit dem die Studienleistungenen europweit anerkannt werden können.
F
Fakultät
(Fach)-Bereich einer Hochschule, der in eigenständiger Verantwortung für die Organisation von Forschung und Lehre zuständig ist.
H
Habilitation
Die Lehrberechtigung an einer Hochschule, die nach einer Promotion und einer spezielln Prüfung erworben werden kann.
Hiwi / wissenschaftliche Hilfskraft
Angestelle Person an einer Hochschule mit einem wissenschaftlichen Abschluss.
I
Immatrikulation
Die Einschreibung in einen Studiengang, wozu man eine entsprechende Zulassung nach einem Bewerbungsverfahren benötigt. Die eigentliche Immatrikulation muss in der Regel persönlich im Immatrikulationsbüro / Studiensekretariat erfolgen.
J
Juniorprofessur
Eine Juniorprofessur ermöglicht es Jungwissenschaftler:innen ohne eine Habilitation zu lehren und zu forschen.
K
Kanzler
Der Leiter der Verwaltung einer Hochschule, dem die nichtwissenschaftlichen Angestellten unterstehen.
Kolloquium
Ein wissenschaftlicher Austausch unter Fachleuten. Mitunter werden auch Prüfungen als Kolloquium bezeichnet.
L
Lehrstuhl
Planstelle einer ordentlichen Professur.
M
Matrikelnummer
Über diese Nummer ist jeder Studierende einer Hochschule eindeutig zu identifizieren. Bei Prüfungen und Klausuren muss diese Nummer angegeben werden.
Mensa
Kantine, in der es kostenvergünstigtes Essen für Studierende und Hochschulnitarbeiter gibt.
MINT-Fächer
Studiengänge, die ihre Schwerpunkte in den Fachgebieten Mathematik, Informatik, Natur und Technik haben, werden als sogenannte MINT-Fächer bezeichnet.
Mittelbau
Die umgangssprachlich als (akademischer) Mittelbau bezeichnete Statusgruppe bezeichnet die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die nicht der Professorengruppe angehören.
N
N.N.
Kurzform für das lateinische "nomen nominandum", womit in der Aufführung im Vorlesungsverzeichnis gemeint ist, dass der Name der Person, die die Lehrveranstaltung halten wird, noch nicht feststeht.
P
Prüfungsordnung
Diese wird in der Regel von der jeweiligen Fakultät erlassen und regelt die Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Art und Weise der Durchführung der Prüfung.
Prodekan / Prodekanin
Stellvertretung des Dekans / der Dekanin. Üblicherweise übernimmt die Vertretung in der Fakultät spezielle Zuständigkeiten wie Forschung oder Lehre.
Professor / Professorin
Lehrende an einer Hochschule, die üblicherweise einen Lehrstuhl innehaben und zur Durchführung von Lehrveranstaltungen verpflichtet sind. Die Grundvoraussetzung für die Erlangung einer Professur ist normalerweise eine Hablilitation.
R
Rektor
Leiter einer Hochschule, der diese nach Außen vertritt.
Repetitorium
Veranstaltung, die vor einer anstehenden Prüfung oder Klausur abgehalten wird und in der der behandelte Lehrstoff wiederholt wird.
S
s.t. - sine tempore
Das Gegenteil von c.t., was bedeutet, dass die Veranstaltung pünktlich zur angegebenen Zeit beginnt.
Semester
Ein Semester umfasst 6 Monate, wobei die vorlesungsfreie Zeit darin mitenthalten ist. Das Studienjahr ist in ein Sommer- und ein Wintersemster unterteilt.
Senat
Das zentrale Gremium einer Hochschule, das über alle Angelegenheiten der Hochschule entscheidet.
Sozialbeitrag
Von den Studierenden in jedem Semester zu entrichtender Beitrag, mit dem die Finanzierung der von den Studierendenwerken unterhaltenen Mensen, Wohnheimen und Beratungsstellen gewährleistet wird.
Stipendium
Finanzielle Unterstützung des Studiums, die von unterschiedlichen Vereinen und Stiftungen nach festgelegten Kriterien vergeben wird und nicht zurückgezahlt werden muss.
Studierendenwerk
Anstalten des öffentlichen Rechts, die für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden zuständig sind und sich aus den von den Studierenden zu entrichtenden Sozialbeiträgen finanzieren.
Studienordnung
In dieser sind Aufbau und Inhalte eines Studiengangs festgelegt.
T
Tutorium
Eine Arbeitsgruppe, in der unter Anleitung eines Tutors (in der Regel Studierende eines höheren Semsters) der Stoff einer Lehrveranstaltung vertieft wird.
U
Übung
Praktische Vertiefung von Lehrinhalten einer Vorlesung.
V
Vorlesung
Lehrveranstaltung von Professor:innen oder Dozent:innen zu einem bestimmten Thema.